Unfallgutachter - für eine exakte Beurteilung entstandener Schäden
Falls Unfallschäden offiziell für die jeweiligen Versicherer begutachtet und detailliert dokumentiert werden müssen, sind Kfz-Experten gefragt. Hierbei wird unter anderem der Zeitwert/Restwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges fachgerecht abgeschätzt. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe stehen zertifizierte Kfz-Gutachter beziehungsweise Kfz-Sachverständige zur Verfügung, die allgemein als Unfallgutachter bezeichnet werden.
Das Aufgabengebiet der Kfz-Gutachter ist breit gefächert und beinhaltet beispielsweise die Feststellung des Schadens, die Unfall-Rekonstruktion und gleichzeitig die gesicherte Beweisaufnahme, Schätzung des Schadens, ein Unfallgutachten sowie Wertgutachten des Fahrzeuges vor dem Schaden und nach Aufnahme des Unfalls. Kfz-Gutachter beginnen zunächst damit, die kompletten Schäden des Fahrzeuges exakt aufzunehmen und danach die Mängel, die der Unfall verursacht hat, detailliert zu dokumentieren. Im Unfallgutachten wird dies schriftlich festgehalten und zusätzlich durch Fotos belegt.
Schadstellen, die bereits nachweislich vor dem Crash vorhanden waren, werden im Gutachten ebenso sorgfältig aufgeführt. Anschließend erläutert der Gutachter, welche Reparaturen für die Schäden nötig sind. Die eventuellen Kosten sowie der Zeitaufwand, den die Reparatur benötigt, werden danach kalkuliert. Letzteres ist für die Mietdauer eines Leihwagens wichtig, um diese Kosten ebenfalls mit einzurechnen. Der Kfz-Gutachter kann allerdings auch feststellen, dass das Fahrzeug nicht mehr durch eine wirtschaftliche Reparatur (ökonomischer Totalschaden) wieder herzustellen ist.
Fahrzeughalter sind auch Versicherungsnehmer und können sich normalerweise einige Tage nehmen, um ihre Versicherung von einem Unfallschaden in Kenntnis zu setzen, falls der Schaden durch den Versicherungsschutz geregelt werden soll. Dies betrifft primär Unfallverursacher. Allerdings sollten auch Geschädigte ihre Versicherung unmittelbar benachrichtigen, speziell dann, falls keine eindeutige Schuld feststeht. Zudem ist es höchst empfehlenswert, dass Geschädigte der gegnerischen Versicherung den entstandenen Schaden ohne Verzögerung mitteilen. Deren Versicherung wird normalerweise eine Liste der Schäden und einen Kostenvoranschlag zu der Reparatur verlangen. Die endgültige Schadenhöhe ergibt sich aus der Dokumentation des Kfz-Gutachters sowie der Aufstellung der Kfz-Reparatur-Werkstatt.
Zur Ermittlung der realistischen Schadenhöhe beauftragt die Versicherung des potenziellen Verursachers normalerweise selbst einen Kfz-Sachverständigen. Speziell dann, wenn der Schaden offensichtlich über einer bestimmten Bagatellgrenze liegt. Geschädigte sind jedoch keinesfalls an dieses Gutachten gebunden. Sie können ihrerseits ebenfalls einen Kfz-Gutachter beauftragen. Dessen Kosten muss von der Versicherung des Gegners getragen werden, da diese in der Regel in die Unfallkosten einfließen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Können selbst Laien beurteilen, dass der Schaden geringfügig ist und es sich somit um einen Bagatellunfall handelt, dessen Kosten eine bestimmte Schadenhöhe nicht überschreiten, müssen diese von der Versicherung des Gegners nicht übernommen werden? Hierfür genügt normalerweise ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt. Der Kfz-Gutachter wird vorerst von seinem Auftraggeber eine Begleichung seiner Kosten verlangen. Unterschreiben Geschädigte eine Sicherungsabtretung, kann der Kfz-Sachverständige seine Aufwendungen für ein Unfallgutachten direkt von der Versicherung des Verursachers verlangen.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Engelmann & Schmidt GbR, nachgelesen werden.
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